Social Media Marketing

Strafbar: Facebook „Gefällt mir“-Knopf auf eigener Webseite!

FacebookDeutsche Datenschutzbehörden haben die Spionagestrategien von Facebook schon lange auf dem Schirm. Die Einbindung des „Gefällt mir“-Knopfes auf der eigenen Unternehmenswebseite verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und gegen das Telemediengesetz (TMG). Dagegen gehen aktuell sowohl Datenschutzbehörden als auch Rechtsanwälte vor.

Facebook macht großes Geschäft mit Daten

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein (USD) forderte nun alle Behörden und Unternehmen in diesem Bundesland auf, die Social-Plugins auf ihren Webseiten zu entfernen. Facebook übermittelt nämlich darüber ungefragt auch umfassende Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA. Diese Daten dienen dann zur personenbezogenen Profilerstellung der bei Facebook angemeldeten Benutzer, die vom Unternehmen verkauft werden.

Und genau diese heimliche Profilerstellung und regelmäßige Profilschärfung um alle besuchten Seiten der Facebook-Benutzer widerspricht dem deutschen Datenschutz, zumal der Benutzer nicht entscheiden kann, ob er seine Verkehrsdaten zur Sammlung durch Facebook freigibt oder nicht. Allein auf der umfangreichen Datensammlung durch Facebook basiert übrigens sein derzeit geschätzter Marktwert von über 50 Mrd USD.

Datenschutzbehörden mahnen

Die deutschen Datenschutzbehörden warnen schon seit einiger Zeit vor Facebooks Datensammelwut. Dabei weisen sie darauf hin, dass deutsche Unternehmen ihre Verantwortung in Bezug auf den Datenschutz nicht einfach auf das amerikanische Unternehmen Facebook – ohne Sitz in Deutschland – abschieben können. Das Datenschutzzentrum SH hat den Schleswig-Holsteinischen Firmen und Behörden nun eine Frist bis Ende 09/2011 gesetzt, die Social-Plugins von ihren Webseiten zu entfernen. Ansonsten will es weitergehende Maßnahmen ergreifen.

Rechtsanwälte mahnen bereits kostenpflichtig ab

Eine Untersagungsverfügung nach § 38 Abs. 5 BDSG kann jederzeit von einem Rechtsanwalt ins Haus flattern. So haben bereits mehrere Online-Händler Abmahnungen erhalten, weil ihre Datenschutzerklärung nicht über die Verwendung des Facebook „Gefällt mir“-Knopfes informiert. Auslöser ist ein Online-Händler mit breiter Produktpalette, der seine Mitbewerber auf Facebook-Plugins überprüfen und abmahnen lässt. Die maximale Bußgeldhöhe bei Verstößen gegen das TMG liegt übrigens bei 50.000 Euro. Hier ist also auch aus finanzieller Sicht Vorsicht geboten.

Was können Sie tun?

Wer eine Facebook-Fanpage besitzt und seine Webseitenbesucher auch auf diese Seite führen möchte, sollte ein einfaches Facebook-Bildchen mit einem Link auf die eigene Fanpage einbinden, anstatt das Social-Plugin von Facebook zu verwenden, welches eben zusätzlich den Programmiercode zur Datenspeicherung durch Facebook enthält.

Als rechtliche Mindestanforderung muss wenigstens in der Datenschutzerklärung auf der Webseite auf die Verwendung eines Facebook-Knopfes hingewiesen werden, um einer Abmahnung zu entgehen. Darin sollte ein ähnlicher Absatz, wie folgender enthalten sein:
 

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Auf unserer Webseite befinden sich Social-Plugins der Plattform Facebook. Diese werden ausschließlich von der Facebook Inc. mit Sitz in Palo Alto, USA betrieben und durch das Facebook Logo oder den Zusatz „Gefällt mir” kenntlich gemacht.

Beim Besuch einer Seite unseres Internetauftritts, die ein derartiges Social-Plugin beinhaltet, stellt Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook her. Damit wird die Information, dass Sie unsere Webseite besucht haben, an Facebook weitergeleitet.

Sofern Sie während des Besuchs unserer Webseite bei Facebook eingeloggt sind, kann Facebook Ihren Besuch unserer Webseite Ihrem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Sie diese Datenübermittlung unterbinden möchten, müssen Sie sich vor dem Besuch unserer Webseite von Ihrem Facebook-Konto abmelden. Durch die Nutzung des Social-Plugins, bspw. durch Ihren Klick auf den „Gefällt mir“-Knopf oder Ihr Kommentieren unserer Webseite werden diese Informationen direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert.  

Zweck und Umfang der Datenerhebung durch Facebook sowie die dortige weitere Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten wie auch Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatssphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook (http://de-de.facebook.com/privacy/explanation.php).
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