Wer eine Facebook-Fanpage besitzt und seine Webseitenbesucher auch auf diese Seite führen möchte, sollte ein einfaches Facebook-Bildchen mit einem Link auf die eigene Fanpage einbinden, anstatt das Social-Plugin von Facebook zu verwenden, welches eben zusätzlich den Programmiercode zur Datenspeicherung durch Facebook enthält.
Als rechtliche Mindestanforderung muss wenigstens in der Datenschutzerklärung auf der Webseite auf die Verwendung eines Facebook-Knopfes hingewiesen werden, um einer Abmahnung zu entgehen. Darin sollte ein ähnlicher Absatz, wie folgender enthalten sein:
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Auf unserer Webseite befinden sich Social-Plugins der Plattform Facebook. Diese werden ausschließlich von der Facebook Inc. mit Sitz in Palo Alto, USA betrieben und durch das Facebook Logo oder den Zusatz „Gefällt mir” kenntlich gemacht.
Beim Besuch einer Seite unseres Internetauftritts, die ein derartiges Social-Plugin beinhaltet, stellt Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook her. Damit wird die Information, dass Sie unsere Webseite besucht haben, an Facebook weitergeleitet.
Sofern Sie während des Besuchs unserer Webseite bei Facebook eingeloggt sind, kann Facebook Ihren Besuch unserer Webseite Ihrem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Sie diese Datenübermittlung unterbinden möchten, müssen Sie sich vor dem Besuch unserer Webseite von Ihrem Facebook-Konto abmelden. Durch die Nutzung des Social-Plugins, bspw. durch Ihren Klick auf den „Gefällt mir“-Knopf oder Ihr Kommentieren unserer Webseite werden diese Informationen direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert.
Zweck und Umfang der Datenerhebung durch Facebook sowie die dortige weitere Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten wie auch Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatssphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook (http://de-de.facebook.com/privacy/explanation.php).
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