Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erklärt, dass der beanstandungsfreie Betrieb von Google Analytics ab sofort möglich ist.
In enger Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörde und Google wurden eine Reihe von Verbesserungen in Google Analytics implementiert, so dass nun grünes Licht gegeben wurde, weil das deutsche Datenschutzrecht umgesetzt wird.
Dazu zählen aktualisierte Nutzungsbedingungen bei Google Analytics selbst, aber auch ein paar Schritte, die Webseiten-Besitzer tätigen müssen.