Social Media Marketing

Neues Widerrufsrecht für Webshops

Schon seit 04.08. dieses Jahres gilt im Onlinehandel ein neus Widerrufsrecht. Deshalb müssen alle Webshop-Besitzer die Widerrufsbelehrungen austauschen - spätestens bis zum 04.11.2011. Danach drohen Abmahnungen.

Immer wieder Gesetzesänderungen...

Das deutsche Widerrufsrecht gibt's erst seit 10 Jahren und trotzdem wurde es schon mehrfach geändert. Begleitet wurden die Änderungen immer von zahlreichen Abmahnwellen und  Diskussionen. Im Juni 2010 wurden dann die Musterbelehrungen zum formellen Gesetz. Doch diese Musterbelehrungen wurden nun wiederum umformuliert.

Die Paragraphen: BGB § 312e und § 357 Abs. 3

Diese Paragraphen wurden sprachlich angepasst entsprechend der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes. Der Anspruch auf Wertersatz wird über die Prüfung hinaus nicht eingeschränkt. Die gesetzliche Privilegierung gilt für einen Zeitraum von drei Monaten, also bis zum 04.11.2011.

Download der Musterwiderrufsbelehrung

Das gesetzliche Muster für die Widerrufsbelehrung inklusive der Erläuterungen finden Sie hier zum Download:

Musterwiderrufsbelehrung

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