Häufig treten auch bei der Verlinkung von Inhalten anderer Webseiten Unsicherheiten auf. Prinzipiell müssen Sie nicht um Erlaubnis bitten, wenn Sie auf Ihrer Webseite einen Link zu einer fremden Webseite einfügen. Das gilt allerdings nur für die Startseite der externen Webseite. Darunter liegende Seiten – sogenannte „Deep Links“ – sind strittig.
Dies verletzt laut Bundesgerichtshof (BGH) zwar nicht das Urheberrecht sowie das Wettbewerbsrecht, dennoch gab es in der Vergangenheit einige Klagen. Laut BGH müssen Sie weder den Betreiber der Webseite über Ihre Verlinkung auf seine Unterseite informieren, noch seiner Aufforderung, die Verlinkung zu löschen, nachkommen. Das gilt natürlich nur für frei zugängliche Webseiten.
Ein paar Tipps für die Verlinkung:
- Machen Sie die Verlinkung klar erkenntlich, und geben Sie den Betreiber der anderen Webseite an.
- Übernehmen Sie keine Link-Listen.
- Achten Sie darauf, dass die verlinkten Seiten keinen rechtswidrigen Inhalt haben.
Wenn Sie nachweislich davon wussten, haften Sie dafür. Ansonsten haften Sie i.d.R. nicht für die Inhalte verlinkter Seiten. Dennoch sind regelmäßige Kontrollen angebracht.